Fragen und Antworten zur Hygiene

Wozu brauche ich überhaupt eine Wohnungslüftungsanlage?

Bei Gebäu­den, die nach aktuellen Vorschriften errichtet oder saniert wur­den, kann auf­grund der dicht­en Gebäude­hülle nur eine Lüf­tungsan­lage den aus gesund­heitlichen und baulichen Grün­den (Ver­mei­dung von Schim­mel­bil­dung) erforder­lichen Luftwech­sel sicherstellen.

Warum ist Hygiene bei Wohnungslüftungsanlagen ein wichtiges Thema?

Weil sich bei man­gel­hafter Pla­nung, Aus­führung Wartung in ein­er Woh­nungslüf­tungsan­lage mit der Zeit Schmutz­par­tikel in Kanälen und Geräten ansam­meln können.

Welche hygienespezifischen Wartungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen kann ich als Betreiber an meiner Wohnungslüftungsanlage selbst durchführen?

Sie als Anla­gen­be­treiber kön­nen mit eini­gen ein­fachen Wartungs­maß­nah­men dazu beitra­gen, Ihre Woh­nungslüf­tungsan­lage hygien­isch und tech­nisch in Schuss zu hal­ten. Nor­maler­weise sind die Arbeit­en im Abstand von sechs Monat­en durchzuführen, wobei ihr Umfang vom jew­eili­gen Anla­genkonzept abhängt. Welche konkreten Maß­nah­men dies jew­eils sind, zeigen die anla­gen­spez­i­fis­chen Mustercheck­lis­ten, oder die Check­lis­ten, dies Sie vom Anla­gen­er­steller erhal­ten, auf. Dabei sind für Sie als Betreiber alle jene Punk­te rel­e­vant, die in der Spalte „kann vom Betreiber erledigt wer­den” gekennze­ich­net sind.

Welche hygienespezifischen Wartungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen an meiner Wohnungslüftungsanlage darf nur ein Fachbetrieb durchführen?

Im Menüpunkt „Hygiene KWL” bietet die Rubrik „Auf­gaben des Betreibers” Mustercheck­lis­ten für ver­schiedene Typen von Woh­nungslüf­tungsan­la­gen. Alle darin genan­nten Maß­nah­men, die in der Spalte „muss vom Fach­handw­erk­er erledigt wer­den” gekennze­ich­net sind, dür­fen auss­chließlich von entsprechend qual­i­fizierten Fachbetrieben
durchge­führt werden.

Welche Arten von ventilatorgestützten Wohnungslüftungsanlagen gibt es überhaupt?

Grund­sät­zlich unter­schei­det bei ven­ti­la­torgestützten Woh­nungslüf­tungsan­la­gen Abluft­sys­teme, Zuluft­sys­teme sowie kom­binierte Zu- und Abluft­sys­teme. Diese Sys­teme kön­nen jew­eils zen­tral oder dezen­tral ange­ord­net sein. Weit­ere Unter­schei­dungsmerk­male stellen die Größe des ver­sorgten Bere­ichs (einzel­ner Raum, Woh­nung, Ein­fam­i­lien­haus oder Mehrfam­i­lien­haus) und die Art der bzw. das Vorhan­den­sein ein­er Wärmerück­gewin­nung. Detail­lierte Infor­ma­tio­nen über die Klas­si­fizierung von
Lüf­tungsan­la­gen/-geräten enthält die DIN 1946–6:2009–05.

Warum müssen bei Wohnungslüftungsanlagen Normen wie die DIN 1946–6 “H” sowie die DIN 4719 “H” beachtet werden?

Diese Nor­men sind im Gegen­satz zu anderen Nor­men zur Hygiene in RLT-Anla­gen speziell für Woh­nungslüf­tungsan­la­gen und ‑geräte konzip­iert. Sie berück­sichti­gen ins­beson­dere auch Abluftsysteme.